Einsatzbereich


Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgte die Festlegung des örtlichen Einsatzbereiches unserer Wehr mittels Gemeinderatsbeschluss durch den Gemeinderat in Niederhollabrunn im Jahr 1997.

Hier ist zu erwähnen, dass im Bereich der Feuerwehren v. a. zwischen gefahrenpolizeilichen und feuerpolizeilichen Aufgaben unterschieden wird, und unsere Einsatzbereiche daher je nach Einsatztyp unterschiedlich sind, was auch bei der (Sirenen-)Alarmierung durch die Alarmzentrale nach Eingang eines Notrufes automatisch entsprechend umgesetzt wird.


Örtliche feuerpolizeiliche Aufgaben:
  • Die Feuerpolizei umfasst Maßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung von Bränden dienen, sowie Sicherungsmaßnahmen nach dem Brand und Erhebungen über die Brandursache.
Quelle: NÖ Feuerwehrgesetz
Häufige Einsatzarten: Brände


Örtliche gefahrenpolizeiliche Aufgaben:

Umfaßt Maßnahmen, die
  • der Rettung von Menschen und Tieren sowie der Bergung lebensnotwendiger Güter,
  • der Abwehr von Gefahren für Menschen, Tiere, lebensnotwendige Güter sowie von solchen, die einen beträchtlichen Sachschaden bewirken können und
  • der Notversorgung der Bevölkerung und öffentlicher Einrichtungen mit lebensnotwendigen Gütern dienen.
Quelle: NÖ Feuerwehrgesetz
Häufige Einsatzarten: Verkehrsunfälle, Sturmschäden, Menschen- und Tierrettung


Hier eine grafische Darstellung der jeweiligen Einsatzbereiche:

   

Vereinfacht kann man sagen, dass wir im Brandfall für Niederfellabrunn und das dazugehörige Umland zuständig sind, wohingegen unser Einsatzbereich bei technischen Einsätzen (z. B. Verkehrsunfälle) das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Niederhollabrunn mit sämtlichen Gemeinde- und ca. 27 km Landesstraßen umfasst.

Hinweis: Die km-Angabe bei den Landesstraßen sind mit einer Toleranz von +/- 0,1 km zu betrachten!