Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgte die Festlegung des örtlichen Einsatzbereiches unserer Wehr mittels Gemeinderatsbeschluss durch den Gemeinderat in Niederhollabrunn im Jahr 1997. Hier ist zu erwähnen, dass im Bereich der Feuerwehren v. a. zwischen gefahrenpolizeilichen und feuerpolizeilichen Aufgaben unterschieden wird, und unsere Einsatzbereiche daher je nach Einsatztyp unterschiedlich sind, was auch bei der (Sirenen-)Alarmierung durch die Alarmzentrale nach Eingang eines Notrufes automatisch entsprechend umgesetzt wird. Örtliche feuerpolizeiliche Aufgaben:
Häufige Einsatzarten: Brände Örtliche gefahrenpolizeiliche Aufgaben: Umfaßt Maßnahmen, die
Häufige Einsatzarten: Verkehrsunfälle, Sturmschäden, Menschen- und Tierrettung Hier eine grafische Darstellung der jeweiligen Einsatzbereiche: Vereinfacht kann man sagen, dass wir im Brandfall für Niederfellabrunn und das dazugehörige Umland zuständig sind, wohingegen unser Einsatzbereich bei technischen Einsätzen (z. B. Verkehrsunfälle) das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Niederhollabrunn mit sämtlichen Gemeinde- und ca. 27 km Landesstraßen umfasst. Hinweis: Die km-Angabe bei den Landesstraßen sind mit einer Toleranz von +/- 0,1 km zu betrachten! |